
Sport in Schule und Verein
1. Grundidee und Zielsetzung
Pflichtsportunterricht, Schulsport-Wettbewerbe, Sport nach 1 und das im Jahr 2000 eingeführte Modellprojekt "Bewegte Schule" bilden das Gesamtkonzept in Bayern für tägliche körperliche Aktivitäten bei Schülern und Schülerinnen. Schon seit 1991 ist Sport nach 1 im Rahmen des Kooperationsmodells eine wichtige Ergänzung des Pflichtsportunterrichts mit zusätzlichen freiwilligen Sportangeboten in enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein. Mit freizeitorientierten und gesundheitsbezogenen Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) wird versucht, Schüler für den Sport zu gewinnen, um sie zu einer gesunden Lebensführung und sinnvollen Freizeitgestaltung anzuleiten. Selbstverständlich bietet Sport nach 1 auch die Möglichkeit einer leistungssportlich orientierten Förderung von sportlich talentierten Schülern. Alle Schulen und Sportvereine sind deshalb zu einer verstärkten Kooperation aufgerufen.
2. Vorteile
Vorteile für Schüler/-innen
- Freiwillige Sportangebote
- Bewusste Entscheidung entsprechend den Interessen und Begabungen
- Sport als Grundlage einer einer gesunden Lebensführung erfahren
- Sinnvolle Freizeitgestaltung
- Möglichkeiten zum Erleben von Gemeinschaft
Vorteile für die Schule
- Zusätzliche Sportangebote für Schüler und Schülerinnen
- Sportliches Profil und Attraktivität
Vorteile für den Verein
- Zur Vereinspauschale zusätzlicher staatlicher Zuschuss: SAG-Pauschale
- Eingesetzte Übungsleiterlizenz wird bei der Vereinspauschale berücksichtigt
- Staatliche Zuschüsse zur Finanzierung von Großgeräten
- Gewinnung neuer Mitglieder
- Talentsichtung und Talentförderung in der Schule und im Verein
Weitere Vorteile
- Alle Sportarbeitsgemeinschaften sind Schulveranstaltungen. Damit sind alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch die Schülerunfallversicherung abgesichert.
- Die Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler noch für Lehrkräfte bzw. Übungsleiter erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
- Optimale Nutzung von Sportstätten.
3. Sportarten und Sportbereiche
Eine Übersicht, in welchen Sportarten und Sportbereichen eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein möglich ist, finden sie hier.
4. Staatliche Förderung
1. Vereinspauschale bzw. SAG-Pauschale
Die Bezuschussung einer Sportarbeitsgemeinschaft wird in Form von Pauschalen gewährt: Vereinspauschale (eingesetzte Übungsleiterlizenz bei Sportarbeitsgemeinschaften wird berücksichtigt) und SAG-Pauschale
Die SAG-Pauschale umfasst zwei Bereiche: Die erhöhte Übungs-
leiterbezuschussung und eine Pauschale für Geräteanschaffungen bis 3.000.- €. Sie ist deutlich höher als die frühere Übungsleiter-
bezuschussung (früher ca. 40.- € pro Jahr bei 2-std. SAG).
Der Förderzeitraum wird von Haushaltsjahr auf Schuljahr
umgestellt.
Voraussetzung für eine Bezuschussung ist ein gültiger SAG-Vertrag, der bis zum Schuljahresende befristet ist und zum
Schuljahresbeginn verlängert werden muss (Stichtag 15. Oktober).
SAG-Verträge, die nach dem 15. Oktober eingerichtet oder verlängert werden, können in diesem Schuljahr nicht mehr bezuschusst werden.
Vordruck 1 (neu) beinhaltet beide Anträge: "SAG-Vertrag bzw. SAG-Folgevertrag und Antrag auf SAG-Pauschale". Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Der Antrag ist bis 15. Oktober an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu richten. Die Förderung wird noch im gleichen Kalenderjahr an die Vereine überwiesen. Für das Schuljahr 2006/07 waren das: Kategorie 1 (45 Min): 70.- € Kategorie 2 (90 Min): 140.- €. Im Rahmen der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg werden Tätigkeiten in SAGs zusätzlich gefördert. Im Schuljahr 2006/07 waren dies für einstündige SAGs (45 Min.) 65,30 € und für zweistündige SAGs (90 Min.) 130,60 €.
2. Großgerätebezuschussung
Ab 2006 werden nur noch Sportarten mit Bedarf an teuren Großgeräten für eine Grundausstattung bezuschusst (siehe Kostenpauschalen in der Broschüre Sport nach 1, Seite 17)
Der maximale Zuschuss für Großgeräte kann bis zu 60 % von der Kostenpauschale (unterschiedlich je nach Sportart) betragen.
Ein Rechtanspruch besteht nicht. Die Bewilligung kann auch mit
Bedingungen und Auflagen versehen werden. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus!
Die Geräte gehören grundsätzlich dem Verein, die Restfinanzierung erfolgt durch den Verein.
Bauliche Maßnahmen werden nicht bezuschusst.
Bewilligungsverfahren:
Antrag (Vordruck 4) mit Kostenvoranschlag (Schulrabatt!) zum Schuljahresbeginn (Stichtag: 15.Oktober) an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport senden.
Der Verein erhält einen Zwischenbescheid (ohne Angabe der Höhe der Fördermittel).
Die Geräte können beschafft werden.
Die Festsetzung des Förderbetrags und die Auszahlung erfolgen spätestens bis zum Ende des Schuljahres (31. Juli). Die Auszahlung setzt die Beschaffung und Vorlage der bezahlten Rechnungen voraus.
5. Nicht-Staatliche Förderung
1. Sonderaktionen Sport nach 1
- Jährliche Sonderaktionen mit Sponsoren (Gerätepakete oder Zuschüsse)
- Ausschreibung in der Broschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ oder unter "Sonderaktionen" (siehe oben im Menü!).
- Anträge an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport
- Voraussetzung: Einrichtung einer neuen Sportarbeitsgemeinschaft in der jeweiligen Sportart (Vordruck 1 an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport)
2. Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V.
Zeitgleich mit der Einführung des Bayerischen Kooperationsmodells wurde die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. gegründet. 1. Vorsitzender ist der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Siegfried Schneider; 2. Vorsitzender ist der Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Günther Lommer.
Die Bayerische Fördergemeinschaft unterstützt die allgemeinen Zielsetzungen des Bayerischen Kooperationsmodells und versucht, Förderer und Sponsoren aus Industrie und Wirtschaft zu gewinnen.
Die Finanzmittel werden dort eingesetzt, wo die staatliche Förderung nicht ausreicht oder nicht möglich ist.
Das gilt z. B. für die finanzielle Förderung von:
- Sportgeräten, soweit sie nicht vom Staat bezuschusst werden
- gezielten pädagogischen Maßnahmen für leistungssportlich orientierte junge Talente
- landesweiten Sonderaktionen in bestimmten Sportbereichen
- zusätzlichen Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
- überörtlichen Veranstaltungen und beispielgebenden Initiativen
Wer fördert – wird gefördert
Die Fördergemeinschaft sucht vor allem finanzielle Förderer aus Industrie und Wirtschaft. Auch Schulen und Vereine, die für ihre Zusammenarbeit Beratung oder finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an die Geschäftsstelle der Bayerischen Fördergemeinschaft wenden:
Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V.
- Geschäftsstelle -
Widenmayerstraße 46 a
80538 München
Tel.: 089/216 345 - 0
Fax: - 40
E-Mail: laspo@laspo.de
6. FSJ im Sport nach 1
Sowohl das „FSJ im Sport“ als auch das Modell „Sport nach 1“ sind für sich allein betrachtet schon
sehr erfolgreiche Projekte. Die Kampagne „FSJ im Sport nach 1“ wirbt für ein Kombi-Modell, das
die Vorteile der einzelnen Projekte vereint. Durch die Kombination werden die einzelnen Projekte
auch für kleinere und mittlere Vereine noch attraktiver.
Ein entsprechend qualifizierter FSJler mit einer Einsatzzeit von jährlich 1600 Stunden kann dem
Verein viele Vorteile bringen:
- Unterstützung und Entlastung von ehrenamtlichen Funktionären und Übungsleitern
- wesentliche Erhöhung der Personalkapazitäten (38,5 Stunden pro Woche) für den Trainingsbetrieb im Jugendbereich mit geringem finanziellem Aufwand (zurzeit 370 Euro pro Monat)
- Erweiterung des Vereinsangebotes durch Zusatzangebote, insbesondere zu Zeiten, zu denen ehrenamtliche Übungsleiter nicht zur Verfügung stehen (vormittags und nachmittags; besonders für Sportarbeitsgemeinschaften relevant)
- Einsatz einer qualifizierten und frisch ausgebildeten Fachkraft (Übungsleiter „J“ oder „F“)
- Schüler können als Vereinsmitglieder gewonnen werden
- Erhöhung des Bekanntheitsgrades durch Präsenz in der Schule
- Angebot von qualifizierten, den normalen Trainingsbetrieb begleitenden und unterstützenden Übungs- und Trainingseinheiten (zum Beispiel Sonder- oder Einzeltraining für leistungsstarke oder -schwache Kinder,Koordinations- und Krafttraining)
- stärkere Auslastung der Sportstätten
- Übernahme von Vereinsaufgaben (zum Beispiel Co-Trainer, Übungsleiter, Verwaltungsaufgaben, Pressearbeit)
- Unterstützung bei Veranstaltungen im Jugendbereich (zum Beispiel Turniere oder Feste)
- altersgerechter und übergreifender Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche
- leistungsstarke Jugendliche können durch die Absolvierung des Freiwilligen Sozialen Jahres gegebenenfalls längerfristig an den Verein gebunden werden
- lukratives Angebot für junge Männer als Ersatzdienst
- positiver Imagegewinn in der Öffentlichkeit
- positive Auswirkungen durch Kooperation mit der Schule (zum Beispiel gemeinsame Veranstaltungen)
- teilweise Refinanzierung des FSJler durch die SAG-Pauschalen (140 Euro für eine zweistündige und 70 Euro für eine einstündige wöchentliche SAG pro Schuljahr)
- teilweise Refinanzierung durch Zuschüsse bei der Ganztagsbetreuung: Bei einer Betreuungszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche erhält der Träger einen staatlichen Zuschuss von 753,80 Euro pro Schüler und Schuljahr,bei einer Betreuungszeit von 10 bis 14 Stunden pro Woche sind dies 565,30 Euro.Derselbe Betrag wird von der Kommune beigesteuert.Hinzu kommen 20 Prozent an Elternbeiträgen.
17 Argumente für das „FSJ im Sport nach 1“Startschuss für die Kampagne „FSJ im Sport nach1“: Vertreter des BLSV, der Bayerischen Sportjugend und mehrerer Fachverbände kamen überein, dass die Möglichkeiten des Freiwilligen Sozialen
Jahres noch konsequenter für Kooperationen mit Schulen genutzt werden sollten.