
Herzlich Willkommen im Freiwilligendienst im Sport!!!
Nachfolgend ist alles aufgeführt, was wir vor Beginn des Freiwilligendienstes benötigen.
Zur Info: Sämtliche Unterlagen können uns auf folgenden Wegen zugeschickt werden (vorzugsweise per Mail):
- per Mail: freiwilligendienste@blsv.de
- per Post: Bayerische Sportjugend im BLSV e.V., Ressort Freiwilligendienste, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München
Schritt 1: Vertrag unterschreiben
Der Arbeitsvertrag wurde per Mail an die Einsatzstelle verschickt. Dieser muss uns unterschrieben im Original (bei Minderjährigen inkl. der Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter) vor Beginn des Freiwilligendiensten vorliegen.
Schritt 2: Personalunterlagen einreichen
Neben dem unterschriebenen Vertrag benötigen wir vor Beginn des Freiwilligendienstes noch folgende Personalunterlagen:
- Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer gesetzl. Krankenkasse - mit dem Start des Freiwilligendienstes ist eine eigenständige gesetzl. Krankenversicherung notwendig --> eine Familien- oder Privatversicherung ist nicht möglich.
- Sozialversicherungsnummer - kann bei der Krankenkasse erfragt bzw. beantragt werden
- Steuer-Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) - kann beim Finanzamt erfragt werden
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung (nur bei minderjährigen TeilnehmerInnen, §32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz) - das Formular dazu ist erhältlich an der Schule, die zuletzt besucht wurde bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt
Schritt 3: Erweitertes Führungszeugnis
Vor Beginn des Freiwilligendienstes ist der Einsatzstelle ein erweitertes Führungszeugnis im Original vorzulegen. Dieses kann kostenlos bei der Gemeinde mit dem Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. Das Führungszeugnis sollte zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein.
Den Antrag einfach downloaden, von der Einsatzstellen unterschreiben lassen und bei der Gemeinde abgeben.
Schritt 4: Masernimpfschutz
Nach §20 Abs 9 des Infektionsschutzgesetzes muss ab sofort ein Nachweis zur Impfung gegen Masern vorgelegt werden, wenn ein Einsatz in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kindergarte, Schule) erfolgt. Näheres dazu siehe hier!